Die umstrittene Sozialversicherungsreform hat in ihren wesentlichsten Punkten vor dem Verfassungsgericht (VfGH) gehalten. Damit bleibt es bei der radikalen Reduktion der Träger und einer gleichrangigen Besetzung der Gremien mit Arbeitgebern und -nehmern. Einzelne Aspekte des türkis-blauen Prestigeprojekts wurden allerdings aufgehoben, etwa dass die Beitragsprüfung die Finanz übernehmen sollte.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.