Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hat das Landgericht München entschieden, dass der Facebook-Konzern die Apps Instagram, WhatsApp, Messegner und Facebook in ihrer derzeitigen Form in Deutschland nicht anbieten darf.
Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München darf der Facebook-Konzern mehrere Apps in der derzeitigen Form in Deutschland nicht anbieten