Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure wurde eingestellt. Im Hinblick auf die Presse- und Meinungsfreiheit überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände, so die Staatsanwaltschaft. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Journalisten rechtswidrig an das Video gekommen seien.