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Mietzinsrückstand: Wann es zur Räumungsklage kommt

Ende März läuft die Frist für die Rückzahlung von im vergangenen Jahr gestundeten Wohnungsmieten aus. Was Sie über Mietschulden und mögliche Räumungsklagen wissen sollten.

Liegt die berechtigte Mahnung mindestens acht Tage zurück und der Mietzins ist noch nicht bezahlt, droht eine Räumungsklage
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Liegt die berechtigte Mahnung mindestens acht Tage zurück und der Mietzins ist noch nicht bezahlt, droht eine Räumungsklage
Daniela Bachal