Der Prozess gegen den Kufsteiner Bezirkshauptmann und Bezirkswahlleiter Christoph Platzgummer und den stellvertretenden Bezirkswahlleiter und Erstangeklagten ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Dem Erstangeklagten wurde das alleinige Öffnen von Wahlkarten und damit Amtsmissbrauch, Platzgummer falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt angelastet.
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