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Nach Rückkehr in Irak getötet: EGMR verurteilt Finnland
Finnland hat mit der Ablehnung des Asylantrags eines Mannes aus dem Irak nach einer Gerichtsentscheidung gegen die Menschenrechte verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag. Der Mann war kurz nach seiner unfreiwilligen Rückkehr in den Irak getötet worden.