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14-Jährige unschuldig in Haft: Streit um Entschädigung

14-Jährige Kärntnerin war drei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis. Anwalt fordert 4900 Euro Haftentschädigung, doch Republik will nur 1740 Euro zahlen. Nun will er klagen.

„Laut dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen pro Tag Freiheitsentzug 20 bis 50 Euro zu“, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz
© KLZ/Helmuth Weichselbraun
„Laut dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen pro Tag Freiheitsentzug 20 bis 50 Euro zu“, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten