Vater hat wenig Kontakt zu Kindern: Muss er deshalb mehr Unterhalt zahlen?
Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich unlängst mit der Frage, ob es unterhaltsberechtigten Kindern zusteht, von ihrem Vater einen 50-prozentigen Zuschlag zum (Geld-)Unterhalt zu verlangen, weil dieser nur einen unterdurchschnittlichen Kontakt zu ihnen pflege.