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Vater hat wenig Kontakt zu Kindern: Muss er deshalb mehr Unterhalt zahlen?

Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich unlängst mit der Frage, ob es unterhaltsberechtigten Kindern zusteht, von ihrem Vater einen 50-prozentigen Zuschlag zum (Geld-)Unterhalt zu verlangen, weil dieser nur einen unterdurchschnittlichen Kontakt zu ihnen pflege.

Väter, die ihr Kontaktrecht eifrig in Anspruch nehmen, leisten gewissermaßen Natural-Unterhalt zusätzlich zum Geld-Unterhalt.
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Väter, die ihr Kontaktrecht eifrig in Anspruch nehmen, leisten gewissermaßen Natural-Unterhalt zusätzlich zum Geld-Unterhalt.