Drei Länder haben in Migrationskrise EU-Recht gebrochen
Wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise haben Ungarn, Polen und Tschechien laut einer wichtigen EU-Gutachterin gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, am Donnerstag.
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