Lebenserhaltende Maßnahmen beendet: Schuldspruch wegen Mord
Eine 53 Jahre alte Frau, die im April 2018 ihrem im Sterben liegenden Lebensgefährten im Wiener AKH den Beatmungsschlauch, eine Magensonde sowie den zentralen Dialysekatheter entfernt hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Mordes verurteilt worden. Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts erhielt die bisher Unbescholtene drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt.
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