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Zwölfjährigen missbraucht: Drei Jahre Haft für Kärntner

Ein 50-Jähriger musste sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat verantworten. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Sujetbild)
© KLZ/Fuchs
Die Staatsanwältin gab keine Erklärung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Sujetbild)