Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin eines Rottweilers bestätigt, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Dies sagten OLG-Sprecher Reinhard Hinger sowie die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac).