Schuldsprüche im Salzburger Swap-Prozess bestätigt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.