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EuGH stärkt Bürgerrechte bei Löschung von Suchergebnissen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern wie Google innerhalb Europas gestärkt. Die Unternehmen sind zwar nicht verpflichtet, angezeigte Links weltweit aus allen Versionen des Dienstes zu entfernen, wie der EuGH am Dienstag entschied.