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Lehrer gekündigt, weil er auch Bordell-Chef war
Ein Lehrer, der als Nebenbeschäftigung auch Geschäftsführer eines Bordells war, kann deswegen von seinem Dienstgeber gekündigt werden. Eine Entlassung mit schwereren finanziellen Folgen bestätigte der in der Sache angerufene Oberste Gerichtshof nicht, wie "Die Presse" berichtete.