Ibiza: OLG bestätigte einstweilige Verfügung gegen Kurz
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, das ÖVP-Chef Sebastian Kurz verbietet, die SPÖ als möglichen Drahtzieher des "Ibiza-Videos" ins Spiel zu bringen. Es handle sich dabei um "unrichtige Tatsachenbehauptungen" und nicht um Werturteile, begründeten beide Gerichte in ihren Entscheidungen. Die ÖVP will alle Rechtsmittel ausschöpfen.
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