Kleine Pensionen bekommen doppelte Inflationsabgeltung
Bezieher kleiner Pensionen bekommen nächstes Jahr die doppelte Inflationsabgeltung. Bis 1.111 Euro werden die Pensionen um 3,6 Prozent angehoben. Bis 2.500 Euro wird die Anpassung auf den gesetzlichen Wert von 1,8 Prozent abgeschmolzen. Pensionen darüber bekommen auch die Inflationsabgeltung von 1,8 Prozent bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro.
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