Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Arbeitnehmer bei Gang aufs Klo nicht unfallversichertEin Arbeitnehmer wollte einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen. Das Sozialgericht München schob dem nun einen Riegel vor. © New Africa - stock.adobe.comIm Homeoffice kann der Klogang ungeahnte Probleme bereitenvor 7 Jahren6. August 2019 um 14:24ChronikJob & Karriere