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Homeoffice-Arbeitnehmer bei Klobesuch nicht unfallversichert
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München entschieden und einem Kläger nicht recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Ein ähnlicher Fall ist in Österreich nicht bekannt, würde jedoch auch hier gelten.