Kärntner mit Klage gegen Hochspannungsleitung erfolgreich
Weil eine 110-Kv-Leitung der ÖBB nicht im rechtlich vorgesehenen Höhenbereich über das Grundstück eines Wernbergers verläuft, ordnete das Zivilgericht eine Beseitigung an. ÖBB dürften Urteil bekämpfen.