Der geplante Individualantrag der Nachtlokalbetreiber an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Kippung des mit 1. November in Kraft tretenden Gastronomie-Rauchverbots soll in der zweiten Augustwoche eingebracht werden. Die Antragsführer argumentieren, dass mit dem Gesetz keine Rücksicht auf die Anrainer genommen werde und ein Eingriff in die Grundrechte der Raucher und Lokalbetreiber vorliege.
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