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Auslandsösterreicher müssen bis 8. August in Wählerevidenz

Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger dürfen den hiesigen Nationalrat mitwählen. Sie müssen sich jedoch darum kümmern, in der Wählerevidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde zu stehen. Zeit für den Antrag haben sie nicht mehr lang, nämlich nur bis 8. August. Das Interesse der Auslandsösterreicher an der Mitbestimmung in der alten Heimat ist allerdings recht gering.