Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Wer bezahlt die Flugscheinkosten?

Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen. Auch wenn das Reisebüro pleite ist und nicht mehr zahlen kann. So ein neues Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Das Reisebüro ist nicht aus der Pflicht zu nehmen
© (c) sasun Bughdaryan - stock.adobe.com
Das Reisebüro ist nicht aus der Pflicht zu nehmen