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Alle Ärzte dürfen Totenbeschau durchführen

Die Novelle des Leichenbestattungsgesetzes ermöglicht allen Ärzten (nach Beauftragung durch den Bürgermeister) die Totenbeschau. Die Frage ist, ob Ärzte das „Angebot“ annehmen.

Es wird noch weiter am Gesetz gearbeitet
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Es wird noch weiter am Gesetz gearbeitet
Heike Krusch