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Einbruch samt Diebstahl eines Perchtenkostüms vorgetäuscht

Ein St. Veiter wird wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung angezeigt. Er hatte einen Einbruch vorgetäuscht. Das Geld für das vermeintliche Diebesgut wollte er von seiner Versicherung haben.

Die Polizei konnte einem St. Veiter nachweisen, dass er einen Einbruch nur vorgetäuscht hatte (Symbolfoto)
© Kleine Zeitung/Weichselbraun
Die Polizei konnte einem St. Veiter nachweisen, dass er einen Einbruch nur vorgetäuscht hatte (Symbolfoto)