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Lindgren-Erben landen Punktesieg bei Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune" - die Rechteinhaber des deutschen Pippi-Langstrumpf-Liedes müssen künftig genauer rechnen als das eigensinnige Mädchen aus der Feder von Astrid Lindgren.

Pippi Langstrumpf steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits
© SVT / TT News Agency / picturede
Pippi Langstrumpf steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits