Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, im zweiten Rechtsgang wegen übler Nachrede und Beleidigung zulasten des Jägers Maximilian Mayr-Melnhof zu einer Geldstrafe von 640 Euro verurteilt worden. Weiters muss der Verein wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.