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© (c) Ramil Gibadullin - stock.adobe.com (Ramil Gibadullin)Servitutsberechtigte müssen auch für Straßenerhaltung zahlen
Servitutsrechte und Pflichten: Wer bezahlt für den Weg?
Wer ein Recht auf die Benützung eines privaten Weges hat und Gebrauch davon macht, muss sich auch an den Kosten für dessen Erhaltung beteiligen.

Daniela Bachal