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© APA/Barbara GindlDie Wärmflasche wurde mit "hervorragender Qualität" angepriesen 
Kind erlitt Verbrühungen, weil Wärmflasche platzte
War das Produkt fehlerhaft? Familie forderte Schmerzensgeld. Doch die Klage wurde abgewiesen. Es gehe hier um Eigenverantwortung.

Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten