Seit Samstag ist die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie bringt vor allem für E-Scooter-Nutzer neue Regeln. Auch wenn es keine Fahrräder sind, gelten für sie künftig die gleichen Vorschriften. Außerdem dürfen Leichenwagen nun auch die Rettungsgasse befahren.