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Öhlinger: Fällt die ganze Regierung, werden Beamte betraut
Sollte ein Misstrauensvotum gegen die ganze Regierung erfolgreich sein, dann müsste diese auch sofort ihre Ämter aufgeben. Der Bundespräsident hätte dann laut Verfassung die Aufgabe, sofort andere Personen mit der vorübergehenden Fortführung der Verwaltung zu betrauen. Laut Verfassungsexperte Theo Öhlinger kämen in diesem Fall nur leitende Beamte der betreffenden Ministerien infrage.