FPÖ-Klage auf Schadenersatz für BP-Wahl abgewiesen
Die FPÖ ist mit ihrer Schadenersatzklage zum Bundespräsidenten-Wahlmarathon 2016 in erster Instanz gescheitert. Das Zivil-Landesgericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz - weil die vom Verfassungsgerichtshof als verletzt erachteten Rechtsvorschriften nicht dem Schutz des Vermögens von Wahlwerbern, sondern der Erhaltung allgemeiner Wahlgrundsätze dienten. Die FPÖ erhebt dagegen Berufung.
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