Die Europawahl ist zwar noch nicht geschlagen, aber die erste Anfechtung ist bereits auf Schiene: Die - nach eigenen Angaben - knapp an den für eine EU-Wahl-Kandidatur nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen gescheiterte Liste EU-NEIN wird sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, kündigte EU-NEIN-Sprecherin Inge Rauscher, die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, der APA an.