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Urteil: Dienst-Mails in der Freizeit gelten als Arbeitszeit

Ein höchstgerichtliches Urteil des EU-Gerichtshofes könnte weitreichende Folgen haben. Gefordert wird von Unternehmen, dass sie die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen, etwa auch E-Mails, die in der Freizeit geschrieben werden.

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