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"Beim Kroatentreffen besteht eine konkrete Gefahr für das öffentliche Wohl"

Der Kleinen Zeitung liegt die Expertise von Verfassungsjurist Heinz Mayer zum Treffen am Loibacher Feld vor. Demnach ist die "Untersagung der geplanten Veranstaltung nicht nur zulässig, sondern geboten."

Diverse Auflagen an die Veranstalter seien im letzten Jahr missachtet worden, besagt das Gutachten
© KLZ/Markus Traussnig
Diverse Auflagen an die Veranstalter seien im letzten Jahr missachtet worden, besagt das Gutachten
Thomas Martinz