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Grazer Böller-Prozess beendet: Fünf Schuldsprüche
Im Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerherstellung hat es am Montag im Grazer Straflandesgericht fünf Schuldsprüche gegeben. Die Angeklagten sind wegen Gemeingefährdung zu Haftstrafen in der Höhe von sechs Monaten bis sechseinhalb Jahren verurteilt worden, einer bekam zusätzlich eine Geldstrafe. Alle erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.