Verwaltungsgerichtshof gab Ex-Skispringer Müller recht
Der ÖSV will nun sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen prüfen. DerUnfall, der am 13. Jänner 2016 das Leben von Lukas Müller verändert hat, ist nach einer Klage des Kärntners vom Verwaltungsgerichtshof als Arbeitsunfall eingestuft worden.
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