Mindestsicherung: Ausnahmen bei Heizkosten und Spenden
Die Koalition hat am Mittwoch endgültig dargestellt, wie die Reform der Mindestsicherung genau aussehen wird. Der - der APA vorliegende - Abänderungsantrag sieht nun doch Ausnahmen für die Gewährung von Heizkostenzuschüssen sowie von Spenden vor. So wird klar gestellt, dass freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.