Landeshauptleute bleiben Machtfaktor in Schulverwaltung
Seit 1. Jänner sind statt Landesschulräten bzw. Schulabteilungen der Landesregierungen die neuen Bildungsdirektionen für die Verwaltung aller Schulen und Lehrer zuständig. An der Spitze der neuen Behörden stehen aber auch nach dieser Reform formal die jeweiligen Landeshauptleute, zeigt die Beantwortung einer aktuellen parlamentarischen Anfrage der NEOS.