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Finanzamt macht Geburtsdaten auf Briefen öffentlich

Unser Leser bekam unlängst einen RSa-Brief vom Finanzamt und stellte fest: Neben der Zustelladresse stand auch sein Geburtsdatum auf dem Kuvert. "Ist das nicht gegen den Datenschutz?", fragt er bei der Kleinen Zeitung nach. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen.

Die Offenlegung des Geburtsdatums gegenüber den Zustellorganen wiegt weniger schwer als die mögliche Fehlzustellung einer Sendung mit wichtigem Inhalt.
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Die Offenlegung des Geburtsdatums gegenüber den Zustellorganen wiegt weniger schwer als die mögliche Fehlzustellung einer Sendung mit wichtigem Inhalt.
Daniela Bachal