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Bluttat in Mistelbach - Kein Einspruch gegen Anklageschrift
Der Verteidiger des 54 Jahre alten Mannes, der im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach drei Familienmitglieder erschossen haben soll, wird keinen Einspruch gegen die Anklageschrift einbringen. Sein Mandant werde sich daher wegen dreifachen Mordes vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten müssen, sagte der Jurist Peter Philipp am Mittwoch auf APA-Anfrage.