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Chronik

Wer Osterfeuer falsch heizt, muss "brennen"

Wo und wann Osterhaufen entzündet werden dürfen, ist gesetzlich genau geregelt. Bei Zuwiderhandeln drohen drastische Strafen.

Erst nach Sonnenuntergang ist am Karsamstag das Entzünden des Osterfeuers gestattet
© KLZ/Jürgen Fuchs
Erst nach Sonnenuntergang ist am Karsamstag das Entzünden des Osterfeuers gestattet
Thomas Martinz
vor 7 Jahren16. April 2019 um 04:08
KärntenOstern
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