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© KLZ/Jürgen FuchsErst nach Sonnenuntergang ist am Karsamstag das Entzünden des Osterfeuers gestattet
Wer Osterfeuer falsch heizt, muss "brennen"
Wo und wann Osterhaufen entzündet werden dürfen, ist gesetzlich genau geregelt. Bei Zuwiderhandeln drohen drastische Strafen.

Thomas Martinz