Enteignete Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zieht vor OGH
Der Rechtsstreit über die Entschädigung für Hitlers Geburtshaus in Braunau zwischen der Republik Österreich und der enteigneten Besitzerin geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hatte am Donnerstag den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Dagegen werde die Ex-Eigentümerin beim Obersten Gerichtshof berufen, hieß es in den OÖN online.
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