Hitler-Geburtshaus: Republik muss laut OLG nicht zahlen
Die Republik Österreich muss der Voreigentümerin des enteigneten Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn wohl nicht 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz ist am Donnerstag dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Zahlungs-Beschluss des Landesgerichts Ried gefolgt. Die Ex-Eigentümerin kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) noch anfechten.
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