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Pflichtschullehrer wollen Verzicht ermöglichen
Voraussetzung soll nur das Vorliegen "relevanter Gründe" sein, heißt es in der Stellungnahme der Personalvertreter zum Gesetzesentwurf.

Voraussetzung soll nur das Vorliegen "relevanter Gründe" sein, heißt es in der Stellungnahme der Personalvertreter zum Gesetzesentwurf.
