Umweltverträglichkeits-Prüfung muss durchgeführt werden
Das Vorhaben inklusive dem 66-Meter-Turm werde den "Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen", heißt es im Erkenntnis des BVwG.