Frist für Urlaub am Karfreitag endet "spätestens" am Freitag
Die Frist für Angestellte, die den Karfreitag zum "persönlichen Feiertag" erklären wollen, endet "spätestens" am Freitag. Bis zu diesem Tag dürften Unternehmen den rechtlich verbrieften Urlaubswunsch annehmen, hieß es aus der Wirtschaftskammer. Die Regelung gilt erstmals, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Feiertag nur für gewisse Gruppen als diskriminierend beanstandet hatte.
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