Karfreitag-Frist für "persönlichen Feiertag" endet Freitag
Wer den Karfreitag 2019 als "persönlichen Feiertag" bestimmen will, muss dies spätestens am Freitag (5. April) seinem Arbeitgeber bekannt geben. Dann endet die Frist für den rechtlich verbrieften Urlaubswunsch. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde der bisher für Protestanten und Altkatholiken geltende Feiertag gestrichen. Stattdessen darf man einen Urlaubstag beanspruchen.
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