Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Handelsgericht Wien erklärt Klauseln bei Fluglinie KLM für unzulässigNutzt ein Kunde nur den Hinflug und lässt das Rückflugticket verfallen, verrechnet die KLM eine Gebühr von mindestens 125 Euro. Das ist laut dem Wiener Handelsgericht unzulässig. © KLMEin Flugzeug der niederländischen Fluglinie KLMvor 7 Jahren1. April 2019 um 07:31