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Handelsgericht Wien erklärt Klauseln bei Fluglinie KLM für unzulässig

Nutzt ein Kunde nur den Hinflug und lässt das Rückflugticket verfallen, verrechnet die KLM eine Gebühr von mindestens 125 Euro. Das ist laut dem Wiener Handelsgericht unzulässig.

Ein Flugzeug der niederländischen Fluglinie KLM
© KLM
Ein Flugzeug der niederländischen Fluglinie KLM