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Teure Anwaltsbriefe für "Falschparker"

Ausflügler, die am oststeirischen Kulm „falsch parken“, werden systematisch und stark zeitversetzt wegen Besitzstörung zur Kasse gebeten. Was rechtlich hinter den 202 Euro teuren anwaltlichen "Abmahnschreiben" steckt und wie man sich dagegen wehren könnte.

Ein Foto vom Herbst 2018, die Tafel mit der "einzig zulässigen" Parkordnung steht auf Gemeindegrund
© (c) Jonas Pregartner
Ein Foto vom Herbst 2018, die Tafel mit der "einzig zulässigen" Parkordnung steht auf Gemeindegrund
Daniela Bachal